
Yoga ist mehr als ein Lifestyle-Trend – es wird zunehmend als anerkannte Gesundheitsmaßnahme verstanden. Viele Krankenkassen in Deutschland unterstützen heute gezielt Yoga-Kurse, die präventiv gegen Stress, Rückenschmerzen und psychische Belastungen wirken.
Solche Kurse werden von zertifizierten Yogalehrern durchgeführt und sind bei den Kassen als Primärpräventionsmaßnahme nach § 20 SGB V gelistet. Die Rückerstattung kann bis zu 100 % der Kosten betragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Angebot reicht von Hatha-Yoga über Rückenyoga bis zu speziellen Kursen für Schwangere oder Senioren. Wichtig ist, dass der Kurs den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannt ist.
Diese Entwicklung zeigt den Wandel im Gesundheitssystem: Vorbeugen statt nur behandeln wird zur neuen Leitlinie. Yoga leistet dabei einen wertvollen Beitrag – ganzheitlich, nachhaltig und effektiv.